
Mit der Ablehnung von Netzsperren und "freiwilliger Vorratsdatenspeicherung" sowie sinnvollen Kompromissen beim Datenschutz setzt das EU-Parlament konsequent auf die Stärkung des Bürgers, auch und gerade gegen überzogene Forderungen der Kommission und der europäischen Regierungen.
Wenn man sich die Entscheidungen des EU-Parlaments » ansieht, so gibt es dabei doch einige Überraschungen, insbesondere die Ablehnung der Netzsperren, mit der Verpflichtung, das Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer (z.B. auf Internetzugang) nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Es ist wirklich wohltuend (und leider jetzt auch bei uns — nicht nur für Rot-China etc.) notwendig, dass das nochmal festgehalten wird.
Im Bereich Datenschutz wurden die völlig unpraktikablen und kontraproduktiven Vorstellungen der Kommission » soweit abgemildert, das ein durchaus realisierbares und den Datenschutz deutlich verbesserndes Paket entstanden ist.
Darüber hinaus wurden die Verbraucherrechte gestärkt! Einzig im Bereich der Netzneutralität ist das Parlament eingeknickt. Nicht perfekt, aber mehr war gegen die Kommission wohl nicht durchzusetzen.
Es bleibt natürlich die Frage, was daraus im Vermittlungsausschuss wird. Und natürlich, wozu sich unsere Regierung bei der Umsetzung in nationales Recht versteigt. Aber auf nationaler Ebene haben wir ja unser Verfassungegericht, das uns gegen die Regierung und unsere übereifrigen Parlamentarier verteidigt.