11.12.2008
Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) hat die Version 2.0 der Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webseiten verabschiedet.
Die im Jahre 1999 in Version 1 erschienenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) galten damals bereits als veraltet, da nicht auf aktuelle Techniken und Entwicklungen im Webdesign eingagangen wurde.
Die neue Version soll dies beheben. sie ermöglicht auch den barrierefreien einsatz von Techniken wie Flash, Javascript und anderen Techniken.
Die WCAG 2 stellt Muss- und Soll-Forderungen an eine barrierefreie Website und beschränkt sich nicht mehr auf starre Prüfsiegel.
Die 4 Hauptforderungen "Perceivable, Operable, Understandable, Robust" (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust), sind in 12 Richtlinien konkret beschrieben, dabei regeln Unterprunkte die Details. Alle Punkte sind im Gegensatz zur alten Richtlinie konkret überprüfbar.
Die alte Richtlinie bleibt in vielen Ländern jedoch zunächst weiterhin gültig. Zahlreiche Gesetze wie die deutsche BITV beziehen sich nämlich noch konkret auf die alte Vorschrift.