a. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
b. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.
c. Löwi&Partner ist bei Dauerschuldverhältnissen, z. B. im Geschäftsbereich Hosting, berechtigt, diese AGB, Inhalte des bestehenden Vertrages wie Leistungsangebote oder die Preise zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Löwi&Partner für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Löwi&Partner verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Erfolgt ein Widerspruch, so gilt Ziffer 14.f.
a. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
b. Wenn Sie mit Ziffer 2.a nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Formularmäßigen Hinweisen auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
a. Die in unseren Angeboten gemachten Angaben zur Struktur und die Leistungsbeschreibungen definieren den zu erstellenden Leistungsumfang.
Sollten sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Kunden der Leistungsumfang verändern, hat Löwi&Partner das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle erhält der Kunde immer ein an die veränderten Leistungen angepasstes Angebot. Stimmt der Kunde diesem Angebot nicht zu, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt.
b. Die Angebotsannahme erfolgt durch Bestätigung des Kunden, mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Schlüssige Handlung, z. B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase oder das Entgegennehmen einer gewünschten Präsentation erfüllen ebenfalls den Tatbestand der Zustimmung zum Angebot.
c. Im Geschäftsbereich Hosting bekundet der Kunde den Wunsch auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages gegebenenfalls durch die Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch Löwi&Partner oder mit der ersten von Löwi&Partner vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.
d. Im Geschäftsbereich Hosting, bei der Bestellung über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs, im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages, liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung. Hinsichtlich der Bestellung von zusätzlichen Domains gilt ergänzend Ziffer 9.
e. Von Verträgen, unseren Angeboten oder den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Alle Willenserklärungen des Kunden, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
f. Löwi&Partner ist 30 Tage an seine Angebote gebunden.
a. Löwi+Partner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere im Geschäftsbereich Hosting. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Löwi+Partner », welche auf der Homepage von Löwi+Partner abrufbar ist.
b. Dem Kunden ist bekannt, dass die im Geschäftsbereich Hosting auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Löwi+Partner jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
a. Löwi+Partner verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu
einer objektiven Beratung, die allein auf die Ziele des Auftraggebers
ausgerichtet ist.
b. Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich
zu behandeln.
a. Von Löwi+Partner erstellte Werke sind – auch in Teilen – urheberrechtlich geschützt. Dies gilt Design, Gestaltung, Kodierung und Programmierung. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Eigentumsrecht im Sinne des UrhG, stehen Löwi+Partner zu. Dies gilt auch unabhängig davon, welche Arten von Nutzungsrechten dem Auftraggeber eingeräumt werden.
b. Sofern nicht anders vereinbart, räumen wir unseren Kunden im Bereich "Printmedien" das einfache Nutzungsrecht ein. Dies beinhaltet die regionale Nutzung über 5 Jahre. Die Inhalte dürfen nicht für andere Aktionen verwendet sowie nicht an Dritte weiter gegeben werden. Im Bereich "Internetmedien" haben wir das einfache Nutzungsrecht um die internationale Nutzung erweitert. Diese Nutzungsrechte sind jeweils in unseren Preisen enthalten.
c. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Löwi+Partner gestattet, ggf. muss ein zusätzliches, dem Umfang der Mehrnutzung entsprechendes Nutzungshonorar vereinbart werden.
d. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an Löwi+Partner entrichtet hat.
e. Die Nutzungsrechte gelten nur für die unmittelbare Nutzung durch den Kunden. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Kunde nur vornehmen, wenn wir in Schriftform zugestimmt haben. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
f. Jegliche Mitarbeit, insbesondere Vorschläge des Auftraggebers im Zuge der Projektabwicklung, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, insbesondere wird kein Miturheberrecht begründet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
g. Sofern wir als Subunternehmer arbeiten (also Leistungen für einen Kunden unseres Kunden, im folgenden "Endkunden", erbringen) und nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist eine einmalige Weiterveräußerung der Nutzungsrechte an diesen speziellen Endkunden zulässig. Weitergehende Verwertungsrechte (z. B. Veräußerung/Vermietung an weitere Kunden, Vertrieb als Standardsoftware o. ä.) werden nicht eingeräumt. Abweichungen hiervon erfordern unsere Zustimmung in Schriftform.
h. Wir sind stolz auf unsere Werke und behalten uns daher das Recht vor, die Ergebnisse unserer Arbeit als Referenz, z. B. in unseren Unternehmensbroschüren und Internetauftritten, zu nennen und darzustellen.
a. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Löwi+Partner ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt Löwi+Partner mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. § 361 BGB bleibt unberührt.
b. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
c. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat Löwi+Partner Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.
d. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/ Bereitstellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine. Beträgt die Verzögerung über 2 Monate, so ist Löwi+Partner berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Nach der Lieferung durch den Auftraggeber wird Löwi+Partner das Projekt fortführen und den Restbetrag vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen.
e. Löwi+Partner hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
f. Im Geschäftsbereich Hosting stellt Löwi+Partner dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (beides nachfolgend einheitlich als „Server“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet Löwi+Partner sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das von Löwi+Partner und seinen Dienstleistern zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Löwi+Partner ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von uns betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
g. Soweit im Geschäftsbereich Hosting in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
h. Löwi+Partner bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Löwi+Partner aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von Löwi+Partner, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Löwi+Partner wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
a. Obwohl Löwi+Partner sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht, den Kunden auf rechtliche Risiken aufmerksam zu machen, ist Löwi+Partner nicht verpflichtet, den Server / die Internetpräsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server bzw. der Internetpräsenz abrufbar hält oder speichert, trägt der Kunde selbst die volle Verantwortung. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von Löwi+Partner zur Verfügung stellt.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die von Löwi+Partner zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und Löwi+Partner unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
c. Der Kunde verpflichtet sich, Löwi+Partner seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, muss er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server angeben. Der Kunde versichert, dass alle Löwi+Partner mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde wird bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an Löwi+Partner per Post, Telefax oder E-Mail aktualisieren.
d. Der Kunde verpflichtet sich, Löwi+Partner unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
e. Der Kunden sichert alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig selbst. Die Datensicherung erfolgt vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung sowie vor Wartungsarbeiten durch Löwi+Partner, soweit diese rechtzeitig durch Löwi+Partner angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien werden keinesfalls auf dem Server gespeichert.
a. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Löwi+Partner im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die Löwi+Partner dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
b. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") und des technischen Ansprechpartners ("tech-Admin") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde muss bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an Löwi+Partner per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
c. Löwi+Partner wird nach Vertragsabschluß die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Löwi+Partner ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Löwi+Partner hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Löwi+Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von Löwi+Partner darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch Löwi+Partner aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch Löwi+Partner. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
d. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
e. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und .info als E-Mailadresse des Admin-C eine E-Mailadresse von Löwi+Partner eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
f. Eine Änderung des Namens der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
g. Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch Löwi+Partner verschuldet worden ist.
h. Bei allen über Löwi+Partner registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server / die Internetpräsenz betreffende Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nur dann berührt, wenn die letzte im Hosting-Paket enthaltene Domain betroffen ist. Eine Anfrage des Kunden nach den sog. Authentifizierungs-Codes der Vergabestellen (insbesondere sofern sie alle in einem Paket enthaltenen Domains betrifft) wird dabei als Kündigung gewertet. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Textform. Kann Löwi+Partner dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Löwi & Partner ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“) oder zum Transfer an die Vergabestelle zurück zu geben. Löwi+Partner behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
i. Der Kunde ist verpflichtet, Löwi+Partner unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
a. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von Löwi+Partner, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, auf dem Server
- Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
- Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
- ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein von Löwi+Partner zur Verfügung gestelltes Chat-System.
b. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln verpflichtet, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV – bzw. nach Inkrafttreten des TMG – die vorgeschriebenen Angaben zu machen und die Abläufe entsprechend dieser Vorgaben zu gestalten.
c. Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem von Löwi+Partner abgelegt sind und nur mittels einer über Löwi+Partner registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.
a. Löwi+Partner hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 50 MB.
b. Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. "Spam") über die Systeme bzw. Server von Löwi+Partner versenden.
a. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
b. Bei Waren gelten die Preise ab Lager ohne Verpackung, Versand und Versicherung.
c. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.
d. Wir sind berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen. Bei Individualsoftware sind wir berechtigt, die Hälfte des Auftragswertes bei Auftragserteilung vorab in Rechnung zu stellen.
e. Bestreitet ein Kunde die Gültigkeit einer unserer in Rechnung gestellten Forderungen, so muss dies innerhalb von 10 Tagen nach Rechungsdatum in Schriftform erfolgen.
f. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten.
g. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist Löwi+Partner berechtigt, die Erfüllung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die weiteren Entgelte zu zahlen.
h. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 14.c bzw. 14.d durch Löwi+Partner hat Löwi+Partner Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
i. Eine Aufrechnung von Forderungen steht dem Kunden nur zu mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.
j. Bis zur vollständigen Bezahlung unser Forderungen verbleiben alle Rechte bei Löwi+Partner.
a. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, können wir nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
b. Tritt der Kunde, aus Gründen die wir nicht zu verantworten haben, vom Vertrag zurück, so ersetzt er uns den daraus entstandenen Schaden und die bereits erbrachten Leistungen, mindestens in Höhe von 30% des Auftragswertes.
c. Bei Nichtabnahme vorgelegter Entwürfe mit Auftragskündigung ist ein Ausfallhonorar von 30% auf schon erstellte Werke zu entrichten.
a. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
b. Dauerschuldverhältnisse sind, wenn nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar.
c. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
d. Im Geschäftsbereich Hosting liegt für Löwi+Partner insbesondere dann ein wichtiger Grund vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für Löwi+Partner unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
- bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z. B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
- bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von Löwi+Partner oder anderer Kunden von Löwi+Partner durch den Kunden.
e. Im Geschäftsbereich Hosting lässt die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
f. Ist der Kunde mit geänderten AGBs, Leistungsänderungen (vergleiche 1.c) nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen.
a. Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Umsetzung der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.
b. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware/ Leistung schriftlich zu beanstanden; andernfalls gilt die Ware als mängelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge Löwi+Partner innerhalb von 1 Jahr ab Lieferung der Ware/Leistung zugeht.
c. Bei berechtigten Beanstandungen ist Löwi+Partner nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 61 BGB bleibt unberührt.
d. Soweit der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen von Löwi+Partner Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch Löwi+Partner.
e. Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.
a. Für Leistungsstörungen ist Löwi+Partner nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 7.f zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Löwi+Partner nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 7.f zu erbringenden Leistungen beruht oder die aufgespielten Daten von Löwi+Partner erstellt und entwickelt wurden.
b. Störungen hat Löwi+Partner im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Löwi+Partner für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Löwi+Partner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 17.
c. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 10.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Löwi+Partner von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von Löwi+Partner verschuldet.
a. Löwi+Partner haftet – sofern dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Löwi+Partner. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Löwi+Partner nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
b. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
c. Sofern die zu erbringende Dienstleistung / das zu entwickelnde Produkt (z.B. Internet-Anwendungen) Produkte von Drittanbietern voraussetzt bzw. verwendet (z.B. bestimmte Content-Management-Systeme, Datenbanksysteme, installierte Scriptsprachen, Betriebssysteme etc.), ist eine Haftung oder Gewährleistung für Mängel, die auf Mängel in diesen Drittanbieter-Produkten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
d. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Druckvorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.
e. Löwi+Partner haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der von Löwi+Partner im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Realisierungen.
f. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme wird vom Auftraggeber getragen.
g. Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.
h. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung nur vom Urheber- bzw. Nutzungsrechte Inhaber freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung stellt uns der Auftraggeber von allen Schadensersatzansprüchen bzgl. Urherber- und Nutzungsrecht sowie sonstiger Ansprüche frei.
i. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Löwi+Partner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Löwi+Partner kein Auswahlverschulden trifft. Löwi+Partner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
j. Bei einem von Löwi+Partner verschuldeten Datenverlust, haftet Löwi+Partner ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
k. Ansprüche an Löwi+Partner, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere an Löwi+Partner, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
l. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
a. Löwi+Partner ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von Löwi+Partner. Löwi+Partner wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert Löwi+Partner den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Löwi+Partner genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 8.c) sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist Löwi+Partner berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
b. Erlangt Löwi+Partner selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 9.d, 10.a, 10.b, 10.c, 11.b, Kenntnis, der nicht offensichtlich ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist Löwi+Partner zur Sperrung berechtigt. Löwi+Partner wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Löwi+Partner hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde Löwi+Partner gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten Löwi+Partners für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
d. Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist Löwi+Partner zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend Ziffer 19.2 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Löwi+Partner abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 5.500,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist Löwi+Partner berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
e. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 8.c, 9.d, 10.a, 10.b, 10.c, 11.b, kann Löwi+Partner vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass Löwi+Partner ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann Löwi+Partner anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es Löwi+Partner offen einen weitergehenden Schadens gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
e. Soweit Löwi+Partner von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Löwi+Partner von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von Löwi+Partner. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
a. Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin, wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Vertragspartners geltend zu machen. Ist unser Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
a. Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
Stand: 1. Januar 2007